Kernbereiche unserer Brandschutzschulung sind:
- Richtiger Umgang mit Feuerlöschern: Theorie & Praxis
- Praktische Feuerlöschübung
- Bedienung von Feuerlöschanlagen
- Evakuierung
- Individuelle Schulung vor Ort
- Begehung | Beratung
- Zertifizierung
Eine Brandschutzunterweisung hat laut der Unfallverhütungsvorschrift VBG 1 (BGV A1) im Rahmen der Unterweisung „Verhalten im Brandfall“ einmal jährlich zu erfolgen.
Ziel der Brandschutzunterweisung ist es, dass im Falle eines Brandes möglichst viele Mitarbeiter ausreichend geschult sind, um Feuerlöscheinrichtungen richtig bedienen zu können. Je mehr Mitarbeiter an einer Brandschutzunterweisung teilnehmen, desto höher ist Ihre Sicherheit an den Arbeitsstätten.
Die Brandschutzunterweisung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Hierzu gehören beispielsweise Themen wie das Verhalten im Brandfall, Brandschutzordnung, Verbrennungsprozesse und Löschen, brandschutztechnische Einrichtungen, Rettungswege sowie die Handhabung von Löschgeräten.
Im Vordergrund einer Brandschutzunterweisung steht die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter!
Gut geschultes Personal ist im Falle eines Brandes mit den wichtigsten Notfallmaßnahmen vertraut, sodass Panik oder eine unsachgemäße Bedienung von Löschgeräten vermieden werden kann.
Individuelle Brandschutzschulungen vor Ort
Wir bieten Ihnen individuelle Brandschutzschulungen vor Ort an.
Gerne begutachten wir auch Ihren Betrieb im Rahmen einer Begehung und bieten nach Bedarf Lösungen nach den neuesten Brandschutz-Richtlinien an.
Bedenken Sie immer, dass ein Brand hohe Kosten und Folgeschäden sowie unnötige Ausfallzeiten verursacht, die durch Schulung vermieden werden kann. Außerdem haben Sie den Vorteil, dass Sie im Schadensfall von uns ein Protokoll für die Versicherung und Berufsgenossenschaft erhalten, indem wir belegen, dass Ihre Mitarbeiter erfolgreich an einer Brandschutzunterweisung teilgenommen haben!
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
Die Pflicht des Arbeitgebers zu regelmäßigen Brandschutzunterweisungen leitet sich zunächst aus den Rechtsquellen der allgemeinen Arbeitsschutzunterweisung ab, d. h. § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 4 DGUV-V 1 nimmt darauf Bezug und stellt klar, dass die Unterweisungen jährlich wiederholt werden müssen.
Nach Abschn. 5.12.5 Muster-Industriebaurichtlinie gilt für Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen, dass „die Betriebsangehörigen (…) bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach in Abständen von höchstens 2 Jahren über die Lage und die Bedienung der Feuerlöschgeräte, der Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen sowie über die Brandschutzordnung zu belehren“ sind.
Spezielle Brandschutzschulungen/-übungen leiten sich darüber hinaus ab aus Abschn. 9 Abs. 6 ASR A2.3 “Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan” (Begehung der Fluchtwege) und § 22 DGUV-V 1 (Löschübungen).